Showdown am Taunuskamm

Taunuswasser versus Taunuswind?

In seiner Erstausgabe zum Sommer 2014 erläuterte das Lilienjournal ausführlich das Energieziel der Stadt und die sich gerade verändernden Planungen zur Errichtung eines Windparks an den Taunushängen als wesentlichem Bestandteil der Selbstversorgung mit erneuerbarer Energie. Nun, zwei Jahre später, steuern wir definitiv auf den „Showdown“ zu. Und wir verwenden an dieser Stelle auch das Titelbild unserer Erstausgabe. Den Taunuskamm vom Kellerskopf aus gesehen.

Als Anfang 2013 die Planungen vorgestellt wurden, sollten zunächst noch 30 bis zu 200 Meter hohe Windkraftanlagen (WKA) entlang des Taunuskamms zwischen Hoher Wurzel und Platte entstehen. Doch angesichts zunehmenden Widerstandes der Stadt Taunusstein, fraglicher Nähe zu Funkfeuern der Flugsicherheit und auch wegen der noch (eher halbherzig) betriebenen Bewerbung der Stadt Wiesbaden zum Weltkulturerbe, wurden die Standorte Platte und Eiserne Hand schnell verworfen und einzig die Hohe Wurzel blieb übrig, nun für bis zu zehn Windräder. Paradoxe Erklärungen der Politik seinerzeit lauteten auch: „Die kann man von der Wilhelmstraße aus nicht sehen.“ Es war eine politische Festlegung, dass man es wenigstens ganz außen auf der Hohen Wurzel wagen wollte, wobei bereits aus Sicht des Denkmalschutzes alle Standorte als nicht genehmigungsfähig verworfen wurden. Und das wiederholt sich auch jetzt beim aktuellen Genehmigungsverfahren. Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm zwischen Hoher Wurzel und Kellerskopf sind gemäß den Stellungnahmen von unterer und oberer Denkmalschutzbehörde mit Blick auf die einzigartige und bislang industriell nicht vorbelastete historische Wiesbadener Kur-Landschaft nicht zulässig. Auch die Welterbe-Gutachter meldeten große Bedenken wegen der WKA an, bewarb sich Wiesbaden doch gemeinsam mit anderen frühen Kurbädern zum Welterbe der „Grand Spas of Europe“ und argumentierte dabei zunächst durchaus widersprüchlich, vor allem mit der naturdurchgrünten Lage der früheren Weltkurstadt zu Fuße des (unbebauten) Taunuskamms.

Drum prĂĽfe, wer sich lange bindet

Die Zeiten der Weltkurstadt sind Geschichte, die Bewerbung zum Weltkulturerbe ist es durch das kürzlich beschlossene Ausscheiden aus dem Wettbewerb auch. Doch was die Windräder auf dem Taunuskamm angeht, so wird in den nächsten Monaten, voraussichtlich noch vor Herbstbeginn, eine Entscheidung der genehmigenden Behörde ergehen. Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Prüfung der naturschutz-, denkmalschutzrechtlichen und aller sonstiger Belange, auch der mehr als 1.000 Seiten starken Einwendungen der Windkraftgegner, die in Erläuterungsrunden bereits behandelt wurden. Im laufenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz muss der Antragssteller, hier die Eswe-Tochter Taunuswind, alle geforderten Gutachten und Unterlagen einreichen, und die Behörden haben diese in einem bestimmten Zeitraum zu prüfen und ihre Entscheidung zu treffen. Als wesentliches Entscheidungskriterium für mindestens neun der zehn geplanten Standorte kristallisiert sich mehr und mehr die Nähe zu den Taunusstollen heraus und die unterschiedliche Bewertung von der Gefährdung der Wasserqualität durch den Bau und Betrieb von industriellen WKA.

Amtliche Bedenkenträger

Die zuvor geschilderten besonderen geologischen Verhältnisse des Taunuskamms und die große Tiefe der Stollen haben einerseits ein oberirdisch unbekannt großes Wassereinzugsgebiet, andererseits eine nur sehr dünne Deckschicht aus Humus und losem Schiefer- und Sedimentgestein. Das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie fürchtet insbesondere in der Errichtungsphase der Anlagen, wenn breite Schneisen in die Wälder geschlagen und diese Deckschichten teilweise abgenommen werden, ein hohes Risiko für das Eindringen gewässergefährdender Stoffe. Ähnlich sieht es auch das Wiesbadener Gesundheitsamt und bat im Frühjahr um eine intensive wasserrechtliche Prüfung. Das Landesamt für Geologie lehnte neun von zehn Anlagen sogar schlicht als nicht genehmigungsfähig ab. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt verlängerte nun Mitte Juni die Entscheidungsfrist um drei Monate und gab Taunuswind weitere Prüfaufgaben auf den Weg. So die Erklärung des RP:

Wegen des Standorts der Windenergieanlagen (WEA) im Wasserschutzgebiet der Taunus-Tiefstollen, die ja etwa ein Drittel der Wiesbadener Wasserversorgung leisten, ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für die WEA auf dem Taunuskamm auch eine wasserwirtschaftliche Prüfung erforderlich. Es ist zu klären, ob denn Gefahren durch die Errichtung und den Betrieb der Anlagen für das Grundwasser bestehen und wie diesen wirksam begegnet werden kann. Hier ist – auch wenn die Antragstellerin an einer raschen Entscheidung interessiert ist – eine gründliche Prüfung geboten. Schließlich geht es um das Trinkwasser der Landeshauptstadt.

Die Antragstellerin ESWE Taunuswind GmbH hatte hierzu bereits mit ihrem Antrag einzelne Dokumente vorgelegt. Das Regierungspräsidium hat nach Sichtung allerdings dazu aufgefordert, die Unterlagen zu konkretisieren. Im April ist mit der Antragstellerin besprochen worden, auf welchem Wege sie diese Anforderung erfüllen kann. Sie soll quasi ein auf die Gegebenheiten vor Ort speziell zugeschnittenes Gesamtpaket ihrer Vorsorgemaßnahmen schnüren. Dabei sollen die jeweiligen Gefahrenpunkte der einzelnen Bauabschnitte und des Betriebs dargestellt und die darauf bezogenen Vorsorgemaßnahmen beschrieben werden. Hierzu hat die ESWE Ende Mai einen ersten Entwurf eines entsprechenden Konzepts vorgestellt, den sie derzeit noch ergänzt und überarbeitet.“

Unkraut(-Ex) vergeht nicht

Während die Befürworter des Projekts diesen Befürchtungen und Vorgaben gerne mit der Argumentation begegnen, dass täglich Vollernter und Holzlaster durch die Taunuswälder fahren und man das dann ja auch verbieten müsse, sehen die Geologen genau das nicht als ein Problem an. Weder in der Qualität noch Quantität. Denn laufen auf dem Waldboden Öle oder Chemikalien aus, kann man diese mit der sie zunächst bindenden Deckschicht leicht bis in gewisse Tiefen abnehmen. Fehlt diese Deckschicht aber, können wassergefährdende Stoffe direkt in die Membran zwischen den Taunusquarziten gelangen, schnell unerreichbar für jede Grabung oder den Aushub des verseuchten Bereiches und somit möglicherweise auf Jahre und Jahrzehnte wirksam. Die Chemikalien könnten bis in einzelne Abteile der Taunusstollen, hier von Kreuz- und Schläferskopfstollen, dem ergiebigsten aller Tiefstollen, vordringen. Dass diese Gefahr gegeben ist, zeigt ein Vorfall aus den 1980er Jahren: Die noch im Besitz der Deutschen Bahn befindliche Strecke der Aartalbahn wurde längere Zeit mit einer chemischen „Gleisentkrautung“ behandelt. 1997 und 14 Jahre später wurden Herbizidbelastungen in Abteilen von zwei Taunusstollen unter solchen Gleisabschnitten festgestellt. Bis heute sind gelöste Rückstände der vor Jahrzehnten ausgebrachten Unkrautvernichtungsmittel messbar und wird das Sohlewasser aus diesen Bereichen nicht mehr genutzt. Auch wegen dieses Beispiels werden an die Wasserschutzmaßnahmen und die Sicherung der Baustelle höchste Ansprüche gestellt, die bereits jetzt erhebliche zusätzliche Auflagen für die geplanten WKA mit sich bringen.

PlastikhĂĽlle fĂĽr den Taunusquarzit?

Im Grunde, und dies sind auch die Vorschläge von Taunuswind, muss der gesamte Errichtungs- und Lagerbereich der Windkraftanlagen mit dicken Folien zum Schutz vor Versickerung ausgekleidet werden. Eine Gefährdung wäre somit nur kurze Zeit bis zum Ausbringen im Bereich der Baugrube gegeben. In einer Stellungnahme an unsere Redaktion geht Taunuswind auch auf das Beispiel Aartalbahn ein:

 

Für jeden in der Wasserschutzgebietszone III geplanten Standort wurden die Bodenbeschaffenheit und die hydrogeologischen Verhältnisse gutachterlich überprüft und bewertet. Das Ergebnis wurde eingehend mit Hessenwasser besprochen. Mit den geplanten Vorkehrungen wird so gebaut, als ob Hessenwasser selbst bauen würde. In intensivem Austausch der Fachleute mit den Genehmigungsbehörden wurde zudem einvernehmlich herausgearbeitet, dass die Bauphase, insbesondere die Spanne, in der jeweils eine Baugrube ausgehoben wird, die kritische Zeit ist, da in dieser Zeit die deckende Bodenschicht abgetragen wird.

Von der ESWE Taunuswind GmbH, dem Vorhabensträger, wurde ein umfangreiches Konzept mit Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen zur Verringerung der potenziellen Grund- und Trinkwassergefährdung beim Bau und Betrieb der geplanten Windenergie­anlagen vorgelegt, das derzeit noch von der Behörde geprüft wird.

Dass vereinfachende Betrachtungen und Vergleiche nicht zielführend sind, zeigt das Beispiel Aartalbahn. Dort führt das über Jahrzehnte erfolgte Ausbringen von Unkrautvernichtungsmitteln im Bereich des Gleiskörpers noch nach Jahrzehnten nachweisbar zu Beeinträchtigungen des Grundwassers. Daraus abzuleiten, dass deshalb auch die Baumaßnahmen für einen Windpark zu risikoreich seien, hält Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer der ESWE Taunuswind GmbH, für nicht zulässig: „Bei der Aartalbahn besteht praktisch seit Bau der Strecke Ende des 19. Jahrhunderts und auf einer sehr großen Länge weitgehend unbeachtet ein Zustand, wie er jetzt bei einer sehr kleinen Baugrube für jede Windkraftanlage während weniger Tage, zudem unter ständiger Aufsicht durch einen Hydrogeologen und unter sofortiger Verfügbarkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen existiert. Daraus zu folgern, dass der Bau des Windparks zu risikoreich wäre, ist abwegig. Wir sind mit unserem Maßnahmenpaket ohnehin in der Lage, jede vernünftigerweise vorstellbare Gefährdung auszuschließen, so dass es gar nicht zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers kommen wird.“

Jörg Höhler, Vorstand der ESWE Versorgungs AG, betont: „Als Mitgesellschafter der Hessenwasser hat die ESWE Versorgung eine besondere Verantwortung für die Trinkwasserversorgung der Region. Wir nehmen die Bedenken über eine mögliche Verunreinigung des Grundwassers ernst. Gemeinsam mit den Behörden und Hessenwasser analysieren wir sorgfältig mögliche Gefährdungen und treffen entsprechende Vorsorgemaßnahmen.“

Gesellschaftskonflikte

Jörg Höhler, als Vorstand von Eswe-Versorgung mit der Errichtung der Windkraftanlagen über die Tochter Taunuswind beauftragt, ist zugleich technischer Betriebsleiter der Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) und steckt in einer nicht beneidenswerten Situation als Diener zweier Töchter des gleichen Herren, deren Aufträge sich zu widersprechen scheinen. Auf der Startseite der WLW ist zu lesen:

„Wasser schafft Leben und Wachstum und genießt damit höchste Priorität. Die WLW bietet Ihnen eine hochwertige Trinkwasserqualität, die auf ausgezeichnetem Service, Umweltbewusstsein und modernster Versorgungstechnik beruht.“

Jörg Höhler, technischer Betriebsleiter WLW

Voraussichtlich noch im September wird das RP Darmstadt seine Entscheidung gefällt haben.

Politische Lähmung bis zur Entscheidung
Ein Kommentar von Mario Bohrmann

Beschlossen wurden die Windräder durch die große Koalition mit Unterstützung der Grünen, bekämpft vor allem von FDP und Bürgerliste. Im neuen Stadtparlament nun gibt es keine stabilen Koalitionen, sondern ähnlich dem Taunusquarzit eher zerklüftete Fraktionen in wechselnden Bündnissen, die in der Causa Windkraft auf dem Taunuskamm auf keinen gemeinsamen, für eine Regierungsmehrheit reichenden Nenner kommen können. Zumindest nicht, wenn die FDP auch mit den Grünen regieren soll. Beide haben die WKA zum Kernthema erklärt: die Grünen deren Errichtung, die FDP deren Verhinderung. CDU und SPD scheinen das ganze mittlerweile zumindest in weiten Teilen leidenschaftsloser zu sehen, während die neu ins Stadtparlament eingezogene AfD ebenso gegen die Windräder votiert wie die Kleinstfraktionen von Alfa bis Omega, während die Bürgerliste ihr Delta wohl überschritten hat. Aber das alte Parlament hatte entschieden und den Auftrag für den Windpark erteilt; das neue wird jetzt nicht mehr gefragt.

Das Genehmigungsverfahren geht in seine letzten Züge und ein politischer Auftrag an Eswe und deren Tochter Taunuswind, die Anträge zurückzuziehen oder trotz Genehmigung nicht zu bauen, wäre zwar denkbar, aber mit Gesichtsverlust aller Beteiligten verbunden. Zumal die Eswe hier nicht weisungsgebunden wäre, sondern nur dem Aufsichtsrat Rechenschaft ablegt müsste. In diesem Gremium käme kaum eine Mehrheit für einen Abbruch des Projekts zustande, jetzt, so kurz vor dem Ziel. Regierungsfähige Koalitionsverträge schließen sich somit so lange aus, bis eine Entscheidung gefällt ist. Und egal wie sie ausgeht: Sie wird endlich Klarheit schaffen, ob auf dem Taunuskamm Windkraftanlagen überhaupt errichtet werden dürfen. Egal durch wen. Dann kann man immer noch weitersehen, ob und wie er bebaut oder von jeder Bebauung freigehalten wird.

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